Energieberatung für Gebäude -Vor-Ort-Beratung-
Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten errechnet sich aus der Differenz zwischen den Beratungskosten und dem Zuschuss.
Nur diesen Betrag zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer auf die gesamten Beratungskosten müssen Sie an uns bezahlen.
Der Zuschuss wird von uns beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn beantragt und auch an uns ausgezahlt.
Die anfallende Umsatzsteuer ist in vollem Umfang vom Beratungsempfänger zu zahlen. Die Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig.
Die Zahlung Ihres Eigenanteils, zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer, wird spätestens mit Übergabe des schriftlichen Beratungsberichtes fällig.
Ab 01.10.2009 neue staatliche Förderung für Energieberatung
Objekt Typen |
Anzahl der Wohneinheiten (WE) |
zuwendungsfähige Ausgaben ohne MwSt (Euro) [Beratungskosten] |
Bundesanteil (Euro) [Zuschuss] |
A |
Ein-/Zweifamilienhaus |
1100,00 |
bis zu 550,00 |
B |
bis 6 WE |
1300,00 |
bis zu 650,00 |
C |
bis 15 WE |
1450,00 |
bis zu 650,00 |
D |
bis 30 WE |
1600,00 |
bis zu 650,00 |
E |
bis 60 WE |
1800,00 |
bis zu 650,00 |
F |
bis 120 WE |
2000,00 |
bis zu 650,00 |
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Quelle: BAFA (Stand 01.01.2014) |
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