Gutachten für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken
Jede Liegenschaft hat ihren eigenen Verkehrswert. Dieser ist in § 194 BauGB (Baugesetzbuch), in der Wert-V (Wertermittlungsverordnung) und in den Wert-R (Wertermittlungsrichtlinien) definiert.
Grundsätzlich erstellen wir Gutachten nur im benötigten Umfang.
Wir passen also die Art und den Umfang des Gutachtens an die vorherrschenden
Umstände an, damit unser Auftraggeber nur das bezahlen muss, was er
auch wirklich benötigt.
Bei Wertgutachten z.B. ist das sogenannte Kurzgutachten in den meisten Fällen
eine vollkommen ausreichende Form der Wertermittlung. Bei diesen "Kurzgutachten" wird
der Verkehrswert genauso ausführlich ermittelt und dargestellt wie
in einem "Langgutachten".
Beim Kurzgutachten fehlen lediglich die Baubeschreibung, die Lagebeschreibung
und die Anlagen (wie z.B. Lichtbilder und Baupläne).
Weshalb werden Verkehrswertermittlungen erstellt?
- Kauf oder Verkauf von Immobilien
- Entnahme aus Betriebsvermögen bei Betriebsaufgabe
- Enteignungs- und Entschädigungsbewertung
- Beleihungswertermittlung für Banken, Sparkassen und Versicherungen
- Vermögensauseinandersetzung
- in Erb- und Scheidungsverfahren
Unsere Auftraggeber sind insbesondere:
- der Private zur Vorbereitung und Durchsetzung seiner Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen
- der Steuerberater bei der Bewertung in Zusammenhang mit dem Bewertungsgesetz
- der Immobilienmakler bei der Marktrecherche
- der Unternehmens- oder Vermögensberater bei Renditeuntersuchungen
- der Anwalt bei Scheidungs- und Erbauseinandersetzungen
- der Bänker bei Beleihungsverhandlungen
- die Justiznachlassverwalter bei Erbschafts- und Vermögensauseinandersetzungen
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