Gutachten für Baumängel und Bauschäden
Fast jedes Bauwerk ist prinzipiell mit Baumängeln behaftet. Ob diese Baumängel jedoch nur Bagatellschäden (hinzunehmende Mängel)
oder echte Mängel sind, ob aus einem kleinen Baumangel teure Folgeschäden entstehen können und wie hoch die Mängelbeseitigungskosten sind
oder wie hoch die Wertminderung ist bzw. wer für den Schaden verantwortlich ist, sind oft strittige Themen.
Grundsätzlich erstellen wir Gutachten nur im benötigten Umfang.
Wir passen also die Art und den Umfang des Gutachtens an die vorherrschenden
Umstände an, damit unser Auftraggeber nur das bezahlen muss, was er
auch wirklich benötigt. Bei technischen Gutachten über Baumängel ist oft auch eine Stellungnahme
ausreichend, da im gerichtlichen Verfahren hier sowieso ein Gutachten, dass
vom Gericht in Auftrag gegeben wird, eingeholt werden muss. Also ist es
ausreichend, wenn in der ersten Begutachtung nur
die wesentlichen Punkte festgestellt werden.
Weshalb werden Gutachten erstellt?
- Bauzustandsfeststellungen (Mängel und Schäden)
- Beweissicherungen
- Ermittlung von Schadensursachen (z.B. bei Schimmelpilzen, Feuchtigkeit, Rissen u.v.a.m.)
- Grobkostenschätzungen für die Beseitigung von Baumängeln/Bauschäden
- Feststellungen der Verantwortlichkeiten für Baumängel/Bauschäden
- Feststellung der Schadenssumme (Streitwert)
- Unterstützung bei der Formulierung von Beweisfragen in gerichtlichen Bauprozessen
- Erstellen von rechtssicheren Schiedsgutachten im Rahmen der Schiedsgutachtertätigkeit
Unsere Auftraggeber sind insbesondere:
- der Bauherr oder Bauträger zur Vorbereitung und Durchsetzung seiner Gewährleistungsansprüche
- die Baufirma zur Feststellung einer mangelfrei erbrachten Leistung und zur Durchsetzung des strittigen Werklohnes
- der Mieter oder Vermieter bei Baumängeln am Mietobjekt
- der Anwalt bei Baurechtsstreitigkeiten über eine mit Mängeln behaftete Bauleistung aus bautechnischer Sicht
- der Versicherer zur Beurteilung der Instandsetzungskosten und zur Ermittlung des Schadensverursachers aus technischer Sicht
- der Richter bei Bauprozessen zur Beurteilung der Mängelbeseitigungskosten und Nennung der Verantwortlichen aus bautechnischer Sicht
|