Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Vor-Ort-Beratung, die von einem dazu besonders qualifizierten Ingenieur vorgenommen werden muss.
Förderungsfähig ist diese Beratung nur dann, wenn sie sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien bezieht.
"Richtlinien für Vor-Ort-Beratung" hier öffnen! (Hinweis: Das Programm Adobe Reader ist zum Öffnen des Gesetzestextes erforderlich)
Wer wird gefördert?
Anspruch auf eine Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Die Letztgenannten allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die zu einer ordnungsgemäßen Beratung erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können.
Die Anspruchsberechtigten können natürliche oder juristische Personen sein. Auch rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft) und des Agrarbereichs sind anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze im Geschäftsjahr vor der Antragstellung die Höhe von 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von 43 Mio. € bei Gewerbebetrieben respektive 1 Mio. € bei Agrarbetrieben nicht überschritten haben
und nicht mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen.
Anspruchsberechtigt sind ferner alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
Welche Förderungs-Voraussetzungen für eine Beratung müssen erfüllt sein?
Das Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll,
- muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden,
- muss bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurden sein,
- Gebäudehülle darf anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein,
- Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden ,
- es darf in den letzten acht Jahren nach diesen Richtlinien von dem Anspruchsberechtigten keine geförderte Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen wurden sein.
Ist eine “Vor-Ort-Beratung“ von einem anerkannten Energieberater durchgeführt wurden, können unter bestimmten Bedingungen eine der aufgeführten Förderprogramme bei der KfW Förderbank beantragt werden.
- Energieeffizient Sanieren: Kredit (151/152) oder Investitionszuschuss (430)
- Energieeffizient Sanieren: Baubegleitung (431)
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Stand: 01.01. 2014)