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Dipl.-Ing. (FH) Ing. Schmidt

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Das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen.

Für Käufer und Verkäufer zur Wertermittlung, für Bauherren und Baufirmen zur Schadensregulierung und für Bauherren zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie ist ein neutrales Gutachten eine vertrauenswürdige Grundlage.

Als Käufer schützen Sie sich so vor hohen Nebenkosten, unliebsamen Überraschungen und kostenintensiven Mängeln. Diese sind oftmals so versteckt, dass sie nur vom geschulten Auge zu finden sind.

Als Verkäufer haben Sie die Möglichkeit auf diesem Weg eine Vertrauensgrundlage zu schaffen und Ihre Preisvorstellungen zu untermauern.

Das Ausstellen eines Energiepasses, den Sie ab 2008 gem. Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Verkauf oder bei einer Neuvermietung Ihrer Immobilie benötigen, übernehmen wir gern für Sie.

Außerdem stellen wir für Sie den bei einer Modernisierung vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und übernehmen für sie das Baucontrolling.

 

Unsere Leistungen für die Regionen Leipzig und Sachsen:

 

  • Energieberatung für klein- und mittelständige Unternehmen (KfW)

durch von der KfW Förderbank zugelassene und gelistete Energieberater

 

  • Energieberatung für Gebäude -Vor-Ort-Beratung- und Thermografiegutachten

durch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Energieberater

 

  • Ausstellung von bedarfs- und verbrauchsabhängigen Energiepässen für Gebäude (dena)

durch von der Deutschen Energie-Agentur (dena) zugelassene und gelistete Aussteller für Energiepässe

 

  • Erstellung von Gutachten für Baumängel und Bauschäden

durch geprüfte und zertifizierte Sachverständige

 

  • Erstellung von Gutachten für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken

durch geprüfte und zertifizierte Sachverständige

 

  • Stellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)

zugelassene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C)

 

  • Baucontrolling für Bauherren und Bauträger

durch geprüfte und zertifizierte Sachverständige für Baumängel und Bauschäden